Biokosmetik und Naturkosmetik - was steckt dahinter?

Die Begriffe „Biokosmetik“ und „Naturkosmetik“ implizieren, dass Rohstoffe aus natürlicher Quelle (Naturkosmetik), beziehungsweise aus biologischer Landwirtschaft (Biokosmetik) für die Herstellung eingesetzt werden. Aber was bedeuten diese Begriffe wirklich?

Wie viel der „natürlichen“ Rohstoffe in welcher Qualität eingesetzt werden muss, und welche Rohstoffe, die nicht aus landwirtschaftlichen Produkten hergestellt werden können (wie Farbpigmente, Tenside und Emulgatoren, Konservierungsstoffe...) erlaubt sind, hängt allein davon ab, auf welchen Kosmetik-Standard sich der Hersteller beruft.

Fehlende gesetzliche Standards in der EU

Denn Begriffe wie „Bio“ oder „natürlich“ im Zusammenhang mit Kosmetika sind nicht, wie viele glauben, durch eine EU-Verordnung geregelt, wie es etwa bei Bio-Lebensmitteln oder Bio-Futtermitteln der Fall ist: Sie können frei gewählt werden, sobald sich ein Kosmetikhersteller auf einen privatrechtlichen Standard beruft. Privatrechtliche Biokosmetikstandards gibt es mittlerweile viele – NGO’s, Industrieverbände und sogar einzelne Hersteller erarbeiten stets neue Siegel und Standards. Gesetzliche Mindestanforderungen für diese Standards existieren nicht.

Die Situation in Österreich

In Österreich wurde intensiv an einer Verbesserung dieser Situation gearbeitet, um den Konsumenten vor Irreführung bei Bio- und Naturkosmetika zu schützen. Im Zuge dessen wurden klare und sehr strenge Anforderungen an Bio- und Naturkosmetika definiert und 2008 erstmals in das österreichische Lebensmittelbuch („Codex alimentarius austriacus“ – Lebensmittelkodex) übernommen. Österreich regulierte somit als eines der ersten Länder der EU Bio- und Naturkosmetikauslobungen durch einen nationalen Standard, dem alle österreichischen Hersteller verpflichtet sind. Der Standard wird laufend überarbeitet und ergänzt. Auf Grund der in der EU herrschenden Warenverkehrsfreiheit können diese Bestimmungen aber nicht auf Kosmetika angewandt werden, welche aus einem anderen Mitgliedsstaat stammen, selbst wenn sie in Österreich vermarktet und vertrieben werden. Achten Sie daher auf die Auslobung „hergestellt nach ÖLMB“: Diese garantiert die Konformität des Produktes mit den strengen Anforderungen des österreichischen Lebensmittelbuches.

Lesen Sie mehr über die österreichischen Richtlinien für Biokosmetik!