Die Biokosmetik Richtlinien laut dem österreichischen Lebensmittelbuch (ÖLMB)

Alle MARíAS® Pflegeprodukte werden gemäß der österreichischen Richtlinie für biologische Produktion - Abschnitt Biokosmetika - hergestellt, und von Austria Bio Garantie zertifiziert. Für Biokosmetik sowie für Naturkosmetik nach dem österreischischen Lebensmittelbuch gelten generell folgende Grundregeln:

 

  • Bio- und Naturkosmetika müssen (bis auf unten genannte Ausnahme) ausschließlich aus Naturstoffen oder deren Gemischen bestehen. Als Naturstoffe gelten Wasser, pflanzliche, mineralische und manche tierische Produkte.

  • Die Produkte müssen frei von synthetischen Farbstoffen und Pigmenten, synthetischen Ölen, ethoxilierten Rohstoffen (PEG), Silikonen, Paraffinen und anderen Erdölprodukten sein.

  • Die Produkte müssen frei von UV-Filtern und Nanopartikeln sein.

  • Rohstoffe von Tieren dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie vom lebenden 
Tier stammen (z.B. Wachs der Schafswolle, Stutenmilch) und geltende 
tierschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. 

  • Tierversuchsfreiheit von Kosmetika wird mittlerweile durch andere österreichische 
und EU-weite Regelungen garantiert und muss daher nicht gesondert gefordert werden.

 

  • Die Bestandteile dürfen nur physikalisch behandelt werden (Waschung, Pressen, 
Filtrierung) oder durch mikrobiologische oder enzymatische Prozesse (Fermentation) gewonnen werden. 

  • Ausnahmen: Emulgatoren,Tenside und Konservierungsstoffe sind für ein funktionierendes sicheres Kosmetikprodukt unerlässlich, können aber oft nicht nur aus rein physikalisch bearbeiteten Naturstoffen gewonnen werden. 
Daher wird über eine Positivliste geregelt, welche konkreten chemischen Verarbeitungsschritte für die Herstellung von Emulgatoren und Tensiden eingesetzt werden dürfen. Die Ausgangsstoffe der Herstellungsreaktion müssen jedoch wiederum aus natürlicher Quelle stammen. So gilt z.B. auch die Verseifungsreaktion als zulässiger, chemischer Verarbeitungsschritt. Auf kräftige Tenside, welche z.B. durch Sulfatierung/Sulfonierung hergestellt werden, muss vollständig verzichtet werden – daher werden Bio- und Naturkosmetik-Shampoos nach ÖLMB oft auch als reizfreier (Augen, Schleimhäute) und verträglicher erlebt. Die von uns eingesetzten Tenside und Emulgatoren werden z.B. aus Olivenöl oder Kokosöl hergestellt.
  • Konservierung: Viele Naturstoffe wie z.B. Alkohol, Vitamin E, Thymianöl, Propolis, oder auch Kochsalz in hoher Konzentration verfügen über eine konservierende Wirkung und können dazu verwendet werden, ein Produkt zu stabilisieren. Ihre Wirkung reicht aber oftmals nicht aus um ein Kosmetikum ausreichend vor mikrobiellen Verderb zu schützen und so die Produktsicherheit zu garantieren. Der Kodex ermöglicht in diesem Fall den Einsatz von naturidenten organischen Säuren wie z.B. der Sorbinsäure: Diese ist u.a. in der Vogelbeere enthalten, wird aber synthetisch gewonnen. Insgesamt dürfen 6 verschiedene naturidente (der Natur 1:1 nachempfundene aber synthetisch hergestellte) organische Säuren eingesetzt werden. Die eingesetzten Konservierungsmittel müssen klar als solche auf der Verpackung deklariert werden.
  • Es dürfen keine Produkte oder Bestandteile verwendet werden, die mit ionisierender Strahlung behandelt wurden

  • Gentechnik: Der Einsatz von Bestandteilen welche von oder mit gentechnisch veränderten 
Organismen hergestellt wurden oder diese enthalten ist untersagt.

Was ist Biokosmetik nach dem österreichischen Lebensmittelbuch?

Jeder österreichische Biokosmetikhersteller muss sich von einer akkreditierten österreichischen Biokontrollstelle zertifizieren lassen, bevor er Bioprodukte in Österreich als solche auf den Markt bringen darf. Die Rezepturen werden überprüft, und in angemeldeten sowie unangekündigten Kontrollen werden auch die Rohstoffe und die Verarbeitung auf bio-Konformität überprüft.

Wie auch bei den Bio-Lebensmitteln, müssen laut ÖLMB 100% Bioanteil der enthaltenen Rohstoffe aus landwirtschaftlicher Quelle angestrebt werden. Bei Nichtverfügbarkeit bzw. Ausnahmen muss dennoch ein Mindestbioanteil von 95% der landwirtschaftlichen Rohstoffe garantiert werden. Naturstoffe, welche nicht aus landwirtschaftlichen Quellen und daher auch nicht aus kontrolliert biologischem Anbau stammen können (wie z.B. Wasser, Salze, Tonerden...) werden aus dieser der Berechnung ausgeschlossen.

Um den Charakter eines Biokosmetikums nicht zu verwässern, wird zudem ein gewisser Gesamtbioanteil (bezogen auf das Fertigprodukt) gefordert. In diesem Punkt ist das ÖLMB Kodexkapitel sogar strenger als die EU-Bioverordnung für Bio-Lebensmittel. Die geforderten Bio-Anteile sind nach Produktkategorien gestaffelt, um für jeden Typ von Kosmetikprodukt einen adäquaten Bioanteil zu garantieren. Der Gesamtmindestbioanteil schwankt dabei von 90% bei Ölen und wasserfreien Kosmetikprodukten bis zu 10% Mindestbioanteil bei Badesalzen, die ja zu einem Großteil (80%) aus reinem Salz bestehen, das nicht bio- zertifiziert sein kann.

Biokosmetika müssen neben dem Hinweis „Hergestellt gemäß der österreichischen Richtlinie für biologische Produktion – Abschnitt Biokosmetika““ auch den Kontrollstellencode der zuständigen Biokontrollstelle (bei uns die Austria Bio Garantie) anführen. So kann der Biostatus stets nachvollzogen werden.

Das österreichische Lebensmittelbuch verknüpft Anforderungen aus der EU-Bioverordnung für Lebensmittel mit den Bestimmungen für Biokosmetika. Diese „Harmonisierung“ der rechtlichen Lage zwischen Biokosmetika und Bio-Lebensmittel ist in der EU bis jetzt einzigartig und garantiert eine Produktgüte unabhängig von privatrechtlichen Standards.

Das EU-Biosiegel, wie Sie es von Bio-Lebensmitteln kennen, darf hingegen nach der derzeitigen EU-Rechtslage noch nicht für Kosmetika eingesetzt werden.